Ein Generalübernehmer erspart Ihnen viel Arbeit
Bei Baupfusch können Sie also den Generalübernehmer verantwortlich machen. Meistens garantiert er Ihnen auch einen Festpreis und einen Fertigstellungstermin.
Hier haben Sie also nur einen Vertrag – der sollte deshalb von einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Auch über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmoral des Generalübernehmers und über die ausgewählten Handwerkspartner sollten Sie sich nach Möglichkeit vorab erkundigen.
Experten empfehlen zusätzlich die Hinterlegung einer Erfüllungsbürgschaft bei einer Bank in Höhe von rund zehn Prozent der Vertragssumme. Falls der Bauübernehmer seine Pflichten nicht erfüllt, können Sie mit dieser Summe andere Handwerker beauftragen.
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