Der Bauträger plant und realisiert gewerbsmäßig (ohne selbst Bauleistungen zu erbringen) als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung (schlüsselfertige) Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern. Der Bauträger tritt dabei gegenüber den Behörden und den ausführenden Handwerkern als Bauherr auf.
Der Bauträgervertrag ist rechtlich betrachtet eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Insbesondere, wenn der Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind, beinhaltet der Vertrag werkvertragliche Elemente. Der Bauträger verpflichtet sich, das Objekt entsprechend der Baubeschreibung zu errichten und anschließend an den Kunden bzw. Käufer zu übergeben.
Notar notwendig
Der Bauträgervertrag ist notariell zu beurkunden, weil Grundbesitz verkauft wird. Da der einzige Vertragspartner des Kunden der Bauträger ist, ist eine direkte Abstimmung mit Handwerkern und Firmen nicht erforderlich und andererseits auch nur mit Zustimmung und Mitwirkung des Bauträgers möglich.
Der Bauträger ist gegenüber dem Erwerber für eine einwandfreie Ausführung verantwortlich und muss dafür sorgen, dass alle Mängel beseitigt werden, die während der Bauzeit oder innerhalb der darauf folgenden Gewährleistungszeit auftreten. Die Tätigkeit des Bauträgers bedarf einer behördlichen Genehmigung. Er hat sich an die Makler- und Bauträgerverordnung zu halten.
Zuverlässigkeit, Qualität und Zahlungsfähigkeit sind wichtige Kriterien bei der Auswahl eines Bauträgers. Daher sollte vor Vertragsabschluß Klarheit über diese Punkte bestehen.
Erkundigen Sie sich auch, welche Sicherheiten es zum Schutz der Handwerker gibt, damit diese bei einem Konkurs der Firma bereit sind, begonnene Arbeiten zu beenden. Auch eine Besichtigung von Referenzobjekten des Bauträgers, die innerhalb der letzten fünf Jahre erstellt wurden, ist wichtig.
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