Zum Schutz der Bauherren ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) entwickelt worden. Experten empfehlen, sie als Vertragsgrundlage zu nutzen. Allerdings sollten längere Gewährleistungspflichten als die vorgesehenen zwei Jahre vereinbart werden, da viele Schäden erst nach längeren Zeiträumen erkennbar sind. Auch die Formulierungen hinsichtlich der Abnahme sollten in für Sie vorteilhafter Weise abgewandelt werden.
Denn die Abnahme ist ein ganz entscheidender Termin: Zu diesem Zeitpunkt bestätigen Sie, dass die Immobilie den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Danach sind keine Mängelrügen mehr möglich, sondern Sie müssen beweisen, dass gepfuscht wurde. Der Bau gilt übrigens auch ohne Formalitäten sechs Tage nach Einzug oder zwölf Tage nach angezeigter Fertigstellung als abgenommen.
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Ebenfalls wichtig zu wissen: Als Bauherr sind Sie aus juristischer Sicht selbst für Ihre Baustelle verantwortlich. Deshalb sollten Sie sich absichern.
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