Arbeitnehmersparzulage als Fördermittel
Arbeitnehmersparzulage – wie viel dürfen Sie verdienen?
Ob Sie in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage kommen, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Die Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegen derzeit bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.
9 Prozent Arbeitnehmersparzulage fürs Bausparen
Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Je Arbeitnehmer können jährlich bis zu 470 Euro angelegt werden – bei einem Ehepaar sind das 940 Euro.
Arbeitnehmersparzulage auf einen Blick:
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Einkommensgrenze
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Bausparvertrag
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max. zu versteuerndes Einkommen in Euro |
max. geförderte Einzahlungen in Euro/ p. a
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max. staatl. Förderung in Euro/ p. a.
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| ledig |
17.900
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470
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42,30
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| verheiratet |
35.800
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940
|
84,60
|
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Einkommensgrenze
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Aktienfonds
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max. zu versteuerndes Einkommen in Euro |
max. geförderte Einzahlungen in Euro/ p. a
|
max. staatl. Förderung in Euro/ p. a.
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| ledig |
20.000
|
400
|
80
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| verheiratet |
40.000
|
800
|
160
|
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