Wohn-Riester - die Rente, in der man wohnen kann
Das Eigenheim-Rentengesetz – so heißt Wohn-Riester offiziell – erkennt das mietfreie Wohnen als Baustein der privaten Altersvorsorge an: Deshalb fördert der Staat den Bau oder Kauf einer Immobilie nun mit Zulagen und Steuervorteilen, wenn das Haus oder die Wohnung anschließend selbst genutzt wird.
Wohn-Riester: Ziehen Sie schon heute in Ihr Haus
Als Riester-Sparer können Sie jetzt auch Ihre Beiträge in einen Bausparvertrag einzahlen oder damit eine Baufinanzierung tilgen.
So nutzen Sie Wohn-Riester
Die Wohn-Riester-Förderung setzen Sie entweder für den Kauf oder Bau einer Immobilie ein, oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie. Auch der Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften ist möglich.
Sie können die Zuschüsse vom Staat auch einsetzen, um Wohnbau- oder Bauspardarlehen zu tilgen. Bedingung dafür ist allerdings:
- dass die Immobilie selbst genutzt wird,
- dass die Immobilie nach dem 31.12.2007 gebaut oder gekauft wurde und
- dass sich die Immobilie in Deutschland befindet.
Ihre Sparkasse hält für Sie den passenden Bausparvertrag mit Riester-Förderung bereit.
Tipp: Immobilien-Ratgeber im SparkassenShop.*
*Sie werden zum SparkassenShop weitergeleitet (ein Angebot des Deutschen Sparkassenverlags).
| Lesen Sie auch: | Rechnen Sie nach: |
| Baufinanzierung Bausparen Bauspardarlehen Finanzierungsmodelle Staatliche Förderung | Mietrechner Budgetrechner Baukostenrechner Kaufkostenrechner Tilgungsrechner |
Wir arbeiten mit leistungsstarken Partnern zusammen
Hotline: 0180-5677-424