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Gebäudeenergieausweis: Energie transparent Gebäudeenergieausweis: Energie transparent  

Der Gebäudeenergieausweis

Energieverbrauch transparent: Gebäudeenergieausweis

Ab dem Jahr 2008 wurde ein verbindlicher Gebäudeenergieausweis für Bestandswohngebäude in Deutschland eingeführt.

Ziel des Gebäudeenergieausweises: Der Energiebedarf beziehungsweise der Energieverbrauch der Immobilie wird so transparent festgehalten. 

Der Gebäudeenergieausweis in Kürze

Nach der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Eigentümer und Vermieter im Falle des Verkaufs oder der Vermietung eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung verpflichtet, dem potentiellen Käufer bzw. Mieter einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Das heißt, Sie benötigen nicht sofort einen Gebäudeenergieausweis, sondern nur, wenn Sie nach dem 01. Juli 2008 ein Haus oder eine Wohnung eines Baujahres bis 1965 verkaufen oder vermieten wollen. Für Gebäude die später errichtet wurden, benötigen Sie erst ab dem 01. Januar 2009 einen Gebäudeenergieausweis für den Verkauf oder die Vermietung. Der Gebäudeenergieausweis wird dabei nicht für einzelne Wohnungen erstellt, sondern nur für ganze Gebäude.

Gebäudeenergieausweis: zwei Arten

Der Gebäudeenergieausweis wird in Form von zwei Ausweisarten zum Einsatz kommen: als verbrauchsorientierter Gebäudeenergieausweis und als bedarfsorientierter Gebäudeenergieausweis. Was heißt das? Beim verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Beim bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs erstellt. Welcher Gebäudeenergieausweis für welchen Fall zu wählen ist, wurde folgendermaßen festgelegt: 

Welcher Gebäudeenergieausweis gilt für wen?

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die zudem vor der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung erstellt wurden (Einreichung des Bauantrags vor dem 01. November 1977), muss zwingend ein bedarfsorientierter Gebäudeenergieausweis erstellt werden. Ausnahme: Bis zum 01. Oktober 2008 gibt es auch für diese Gebäude die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis und dem verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis.

Häuser, deren Bauantrag ab dem 01. November 1977 eingereicht wurde oder zwischenzeitlich entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden sowie generell alle Häuser mit mehr als 4 Wohnungen, können entweder nach dem bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis oder nach dem verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis bewertet werden. Wer allerdings staatliche Förderungen beanspruchen will – z. B. im Zuge einer Ausweisausstellung oder späteren Modernisierung – wird generell einen bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis vorlegen müssen.

Überhaupt keinen Gebäudeenergieausweis benötigen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Kosten des Gebäudeenergieausweises

Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis wird aller Voraussicht nach deutlich günstiger sein als der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis. Denn bei letzterem muss meist eine Begehung des Hauses durch einen Experten erfolgen, auch wenn diese nicht zwingend vorgeschrieben ist und der Eigentümer dem Experten alle Angaben und Nachweise auch auf andere Weise zur Verfügung stellen kann. Man sollte beim bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis aber trotzdem mit Kosten von bis zu 300 Euro rechnen. Wichtig ist, dass dieser Betrag mit dem Energieberater vorher schriftlich festgelegt wird.

Aussteller des Gebäudeenergieausweises

Es ist festgelegt, dass Handwerksmeister, staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Weiterbildung sowie Architekten und Ingenieure mit entsprechender Zusatzqualifikation einen Gebäudeenergieausweis ausstellen dürfen.

Gültigkeit des Gebäudeenergieausweises

Gebäudeenergieausweise sind zehn Jahre gültig. Ihre Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Nach zehn Jahren muss ein neuer Gebäudeenergieausweis ausgestellt werden, wenn das Gebäude dann verkauft werden soll.

Bestandsschutz für bereits erstellte Gebäudeenergieausweise

Mit der Einführung der neuen Regelung 2008 soll es auch einen Bestandsschutz für bereits ausgestellte Gebäudeenergieausweise geben: Bis dahin erstellte Gebäudeenergieausweise – auch verbrauchsorientierte für Gebäude, die nach der neuen Regelung eigentlich einen bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis bräuchten – sollen weiter Gültigkeit besitzen.

Die neue Verordnung muss allerdings abschließend noch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. 

Quelle: Institut Bauen und Wohnen


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