Aber das können Sie auch Ihren Partnern überlassen – je nachdem, ob Sie Ihre Immobilie mit einem
In jedem Fall sind präzise Verträge entscheidend, um Ihre Rechte bei Mängeln durchsetzen zu können. Allerdings ist es nicht ganz einfach, wirklich wasserdichte Verträge zu formulieren. Im Zweifelsfall und besonders bei großen Aufträgen sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Zum Schutz der Bauherren ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) entwickelt worden. Experten empfehlen, sie als Vertragsgrundlage zu nutzen. Allerdings sollten längere Gewährleistungspflichten vereinbart werden – die vorgesehenen zwei Jahre sind zu kurz, viele Schäden am Bau sind erst nach längeren Zeiträumen erkennbar. Auch die Formulierungen hinsichtlich der Abnahme sollten in für Sie vorteilhafter Weise abgewandelt werden.
Denn die Abnahme ist ein ganz entscheidender Termin: Zu diesem Zeitpunkt bestätigen Sie, dass die Immobilie den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Danach sind keine Mängelrügen mehr möglich, sondern Sie müssen beweisen, dass gepfuscht wurde. Der Bau gilt übrigens auch ohne Formalitäten sechs Tage nach Einzug oder zwölf Tage nach angezeigter Fertigstellung als abgenommen.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Als Bauherr sind Sie aus juristischer Sicht selbst für Ihre Baustelle verantwortlich. Deshalb sind einige Versicherungen sehr empfehlenswert – zum Beispiel:
Wie Sie Ihr Vorhaben am besten absichern sagt Ihnen der Berater Ihrer Sparkasse.
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